Agb

Allgemeine Verkaufsbedingungen der IKSmed

Version 1.2020

1. Allgemeines

1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an den Kunden gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die den Verkaufsbedingungen des Verkäufers widersprechen, gelten nur insoweit, als der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Die Abtretung von Forderungen gegen den Verkäufer an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

1.3 Der Verkauf, Weiterverkauf und die Disposition der Lieferungen und Leistungen sowie jedweder damit verbundener Technologie oder Dokumentation kann dem deutschen, EU-, US-Exportkontrollrecht und ggf. dem Exportkontrollrecht weiterer Staaten unterliegen. Ein Weiterverkauf in Embargo Länder bzw. an gesperrte Personen bzw. an Personen, welche die Lieferungen und Leistungen militärisch, für ABC-Waffen oder für Kerntechnik verwenden oder verwenden können, ist genehmigungspflichtig. Der Kunde erklärt mit der Bestellung die Konformität mit derlei Gesetzen und Verordnungen sowie, dass die Lieferungen und Leistungen nicht direkt oder indirekt in Länder geliefert werden, die eine Einfuhr dieser Waren verbieten oder einschränken. Der Kunde erklärt, alle für die Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

2. Auskünfte, Beratungen

Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Verkäufers. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind in Versuchen unter laborüblichen Bedingungen ermittelte Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten übernimmt der Verkäufer nicht. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.

3. Preise

3.1 Maßgebend sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.

3.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise des Verkäufers jeweils ab Werk des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der IKSmed.

Der Kunde hat zusätzlich Frachtkosten, über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer) und Zölle zu tragen.

4. Lieferung

4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefert der Verkäufer ab Werk (Dold Electronics) des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der IKSmed.

4.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.

4.3 Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann der Kunde dem Verkäufer zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kann der Verkäufer in Verzug geraten.

4.4 Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet der Rechte des Verkäufers aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Verkäufer haftet dieser für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen.

4.5 Der Verkäufer behält sich die Lieferung durch seine eigene Lieferorganisation vor.

4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.

4.7 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.

4.8 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzt der Verkäufer dem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.

5. Versand, Gefahrenübergang

5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

5.2 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz der dem Verkäufer entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

6. Zahlung

6.1 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.

6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges –wenn  der Kunde Kaufmann ist, ab dem Fälligkeitstag– Verzugszinsen in Höhe von 8 (bei Verbrauchern 5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

6.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.4 Alle Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gut-geschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen ist der Verkäufer auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6.5 Der Verkäufer ist berechtigt, seine Rechte an Dritte abzutreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.

7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen sich der Verkäufer das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

7.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an den Verkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf den Verkäufer übergehen.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes der durch den Verkäufer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

7.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an den Verkäufer ab.

7.7 Der Kunde ist bis zum Widerruf durch den Verkäufer zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Verkäufer ist zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf Verlangen des Verkäufers diesem unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, dem Verkäufer die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ist auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

7.8 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

7.9 Wenn der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

8. Rechte an Software

8.1 Sämtliche Programme bleiben Eigentum des Verkäufers. Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und –auch für eigene Zwecke vorbehaltlich einer Sicherungskopie– weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.

8.2 An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Kunden angefertigt werden und die Lieferung des Verkäufers darstellen, werden dem Kunden in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.

8.3 Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, ihre Überlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

9. Gewährleistung

9.1 Die beanstandete Ware ist dem Verkäufer in der Original oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt der Verkäufer die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei trägt der Verkäufer nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.

9.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn der Kunde dem Verkäufer auf dessen Aufforderung hin die beanstandete Ware nicht zugesendet hat.

9.3 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.

9.4 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.5 Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.

9.6 Alle Angaben über die Produkte des Verkäufers, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.

9.7 Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.

9.8 Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.

9.9 Wenn die Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

9.10 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Fax zu erheben.

9.11 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate (24 Monate bei Verbrauchern). Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind.

10. Haftungsbegrenzung

10.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haftet der Verkäufer auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz –vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen– nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung des Verkäufers im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

10.2 Für Verzugsschäden haftet der Verkäufer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

10.3 Die in den Ziffern 10.1 – 10.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe Ziffer 9.4), im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr (bei Verbraucher zwei Jahre) seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den  Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 10.3 genannten Fällen.

10.5 Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffs Anspruches des Kunden
gegen den Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen.

10.6 Bei Lieferung von Software haftet der Verkäufer für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wäre.

11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

11.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er die Lieferung/Leistung des Verkäufers in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und dem Verkäufer alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung der Lieferung/Leistung des Verkäufers zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass der Verkäufer nach seiner Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandelt oder ersetzt oder die Lieferung/Leistung zurücknimmt und den an den Verkäufer entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages, erstattet.

11.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist. Der Verkäufer hat keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass die Lieferung/Leistung des Verkäufers nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als den Lieferungen/Leistungen des Verkäufers eingesetzt wird.

12. Entsorgung

12.1 Der Kunde hat die warenbegleitenden Informationen des Verkäufers bei der Entsorgung der Ware zu beachten und sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, entsorgt wird.

12.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer zu übertragen. Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung.

13. Vertraulichkeit

13.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

13.2 Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Verkäufer personenbezogene Daten speichert, die mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zusammenhängt und diese Daten auch an verbundene Unternehmen der IKSmed übermittelt.

14. Sonstiges

14.1 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der IKSmed. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.

14.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.